Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unter den umseitigen vertraglichen Leistungen sind die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AST – Bautenschutz Fachbetriebes.

 

 

 

Vertragsgrundlage                             

Grundlage der Vertragsvereinbarung ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) in der jeweiligen gültigen Fassung.

 

Gewährleistung   

 Für die fachgerechte Ausführung unserer Arbeiten verlängern wir abweichend von VOB/B die Gewährleistungszeit auf die Dauer von 5 Jahren – gerechnet ab Abnahme.

 Der Auftragnehmer haftet nicht für solche Schäden, die bereits vor der Durchführung der Werkarbeiten vorhanden waren sowie für solche Schäden, deren Beseitigung uns nicht in Auftrag gegeben wurde; letzteres schließt zersetzte Putze, Ausblühungen, Stockflecke, Schimmel etc. ein. Der Auftragnehmer haftet nicht  für Abdichtungen die er nicht selber, oder durch Vergabe an dritte, Schützen läßt. Die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bei Mängeln an den erbrachten Leistungen richten sich nach § 13 VOB/B. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

 

Facharbeit und Material    

 Wir versichern, dass alle in Auftrag gebrachten Arbeiten gewissenhaft und fachgerecht ausgeführt werden. Die zur Verwendung kommenden Produckte und Technologien sind sämtlich sorgfältig ausgewählt und überprüft.

 

Zusatzarbeiten         

Erforderliche Zusatz- und Mehrarbeiten werden nach effektivem Arbeitsaufwand und auf der Grundlage vorheriger Absprache in Rechnung gestellt.

Soweit Zusatzarbeiten die Verwendung von Arbeitsmaterialien voraussetzen, die nicht im Preis enthalten sind, werden auch diese zusätzlich in Rechnung gestellt; dies betrifft beispielweise die Verlegung von Drainagen und Rohren sowie etwaige Fliesenverlegung. Sofern eine Neuverlegung von Gehwegplatten bzw. Steinen erforderlich ist, wird darauf aufmerksam gemacht, dass durch die Verlegung ein etwaiges nachträgliches Absacken des Erdreichs nicht auszuschließen ist.

 

Zusatzgeräte    

Zusätzlich verwendete Gerätschaften, wie z.B. Kräne, Bagger, Pumpen, Gerüste, Container Geräte zum Zweck der Verkehrsversicherung sowie die Schuttabfuhr werden auf Grundlage gesonderter Absprachen separat in Rechnung gestellt.

 

Strom- und Wasserkosten   

Kosten für Strom- und Wasseranschluss und dessen Verbrauch gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

Zahlungsbedingungen            

 Der Rechnungsbetrag ist bei Fertigstellung der Arbeiten sowie nach Rechnungsvorlage ohne  jeden Abzug sofort zahlbar. Bei Aufträgen über 4.500,00 € erfolgt die Abrechnung wie folgt:  50 %  bei Baubeginn, 25 %  nach halber Fertigstellung, Restzahlung bei Fertigstellung und Rechnungsvorlage ohne Abzug.

 

Rücktritt           

 Im Falle eines Rücktritts des Auftraggebers vor Arbeitsbeginn von diesem Auftrag wird eine Abstandzahlung von 20% des Gesamtrechnungsbetrags fällig, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden ist oder wesentlich geringer ist, als die pauschale Abstandszahlung.

 

Gerichtsstand        

 Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand, sind beide Vertragspartner Unternehmer, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

 

Nebenabreden            

Sonstige Vereinbarungen erlangen dann nur Gültigkeit, wenn diese schriftlich fixiert worden sind. Über den umseitigen Vertrag hinausgehende und Allgemeinen Geschäftsbedingungen abändernde Vereinbarungen sind nicht getroffen.                            

 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein, sind die Vertragsschließenden verpflichtet, die unwirksame Bestimmung entsprechen im Sinn des Vertrages im gegenseitigem Einvernehmen durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Vertragszweck, soweit dies möglich ist, in rechtlich zulässiger Weise erreicht wird. Das gleiche gilt für den Fall, dass eine erforderliche Reglung in dem Vertrag übersehen worden ist.